Condición de Comercio (Alemán)

Unsere Geschäftsbedingungen sind grundlegender Bestandteil unserer Vermiet- und Verkaufsangebote.

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; zwischenzeitlicher Verkauf / Vermietung sind vorbehalten.
  2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist derjenige, der unser Angebot einem Dritten zugänglich gemacht hat, uns gegenüber zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet.
  3. Ist dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er uns dieses unverzüglich mitzuteilen und gegebenfalls nachzuweisen.
  4. Die Firma CARAT 24 - Immobilien GmbH ist berechtigt, für beide Seiten gegen Entgeld tätig zu werden.
  5. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung ist im Exposé angegeben. Ansonsten gilt die ortsübliche Provision gem. § 653, Abs. II GBGB.
  6. Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Vertrag zustande gekommen ist. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wann und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande gekommen ist.

    Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot der Firma CARAT 24 -Immobilien GmbH , abweichen, oder den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch besteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

    Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages, bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages.

    Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösbarer Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes der Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

    Die Provisionshöhe beträgt ( wenn nicht anders ausgewiesen ) bei Kaufverträgen 7,14 % des Kaufpreises incl. ges. gültiger Mw.St. vom Erwerber und bei Mietverträgen über Wohnraum zwei Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mw.St. Bei Gewerbemietverträgen drei Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mw.St vom Erwerber zu zahlen.

    Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag, mit Ausnahme der Provisionsverpflichtung sind gegenüber dem Vertragspartner ohne unsere Einschaltung zu erfüllen.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Information on 030/8020200-20